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Wozu lerne ich eigentlich in der Fahrschule noch den Schulterblick, wenn jeder moderne Motorroller einen Seitenspiegel hat ?
Auch wenn ihn viele Autofahrer nicht machen, so ist er doch eines der wichtigsten Dinge beim Rollerfahren. Bevor man einen Spurwechsel vornimmt ist immer ein Seitenblick erforderlich, da du sonst wirklich einmal ein Fahrzeug im toten Winkel übersiehst.
Du solltest aber unterscheiden zwischen einem Schulterblick (Blick über die Schulter zurück), und einem Seitenblick (Blick nur zur Seite in den toten Winkel) welcher bei einem Spurwechsel erforderlich ist.
Das häufig vorgebrachte Argument, dass das sehr gefährlich sei, weil man dann ja nicht mehr sieht, was vorne abläuft und wenn einer vorne plötzlich bremst, dann habe man die Zeit zum Reagieren verloren, ist falsch. Wenn du zuerst nach vorne schaust, wird die Situation im Gehirn gespeichert. Somit hast du einen ausreichenden Augenblick Zeit für den Schulterblick. Er dauert nur den Bruchteil einer Sekunde und braucht weniger Zeit, als wenn du das Tempo vom Tacho abliest. Du sollst nämlich nicht feststellen, ob die blonde Fahrerin in dem Sportwagen dein Typ ist, sondern lediglich kurz vor dem Spurwechsel klären, ob sich etwas neben bzw. knapp hinter dir befindet. Worum es sich handelt, wenn etwas da ist, - ob männlich oder weiblich, gross oder klein, alt oder jung - ist dabei völlig egal. (bee/20.9.06)
Deshalb : lieber einmal öfter schauen !
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Beim Abbiegen sollte immer auf andere Verkehrsteilnehmer geachtet werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. Autofahrer beispielsweise, die beim Linksabbiegen mit einem Motorrad zusammenstoßen, das gerade links überholen will, können nicht mit dem vollen Ersatz des Schadens rechnen. In dem verhandelten Fall behauptete der überholende Motorradfahrer, die Pkw-Fahrerin hätte ihr Abbiegevorhaben nicht rechtzeitig angezeigt. Er hätte es erst unmittelbar vor der Kollision bemerkt. Die Pkw-Fahrerin sagte dagegen, sie hätte rechtzeitig geblinkt und sich dann in der Fahrbahnmitte eingeordnet. Die Richter entschieden, dass beide Beteiligten den Schaden je zur Hälfte zu tragen haben.
AG Kassel (Az: 421 C 4260/00)
Anmerkung: Dies gilt insbesondere dann, wenn es keine Zeugen gibt und sich die Unfallbeteiligten über den genauen Unfallhergang nicht einigen können. Aber auch wenn der Geschehensablauf unstreitig ist, wenden die Versicherungen oftmals ein, dass die Pflicht zum zweiten Mal vor dem Abbiegevorgang in den Rückspiegel zu schauen vernachlässigt wurde.
Quelle : Homepage des Autors, Rechtsanwalt Ralf Frommen: www.advokat-online.de
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