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Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um ein Mofa, Motorroller oder einen PKW / LKW handelt. Die Haftpflicht- Versicherung schützt den Halter und den Fahrer eines Fahrzeugs vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, falls durch das Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde. Versichert ist der Halter des Fahrzeugs, der Eigentümer, der Fahrer und der Beifahrer im versicherten Fahrzeug. Der Versicherungsschutz gilt jedoch üblicherweise nur in Europa.
Der Versicherte sollte in der Kfz-Haftpflicht nach Möglichkeit die Deckungssumme unbegrenzt wählen. Die Prämie hierfür ist nur geringfügig teurer, aber damit werden in der Regel Personenschäden bis 7,5 Millionen Euro pro Person und Sachschäden in unbegrenzter Höhe abgesichert.
Der gesetzliche Mindestschutz beträgt fünf Million Mark für Personenschäden und eine Million Mark für Sachschäden. Es ist jedoch sinnvoll, eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren, da diese nur wenige Euro teurer ist.
Hinweis : Es ist kaum zu glauben, dass auf unseren Strassen schätzungsweise 100.000 Fahrzeuge ohne eine Haftpflichtversicherung unterwegs sind. Zum Teil haben die Fahrzeughalter einfach keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und fahren mit unangemeldeten Fahrzeug, teilweise wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen aber die fällige Prämie nicht bezahlt, so dass die Versicherung bei einem Unfall von ihrer Leistungspflicht befreit ist.
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