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Umfang der Versicherung

 

 

 

 

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um ein Mofa, Motorroller oder einen PKW / LKW handelt.
Die Haftpflicht- Versicherung schützt den Halter und den Fahrer eines Fahrzeugs vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, falls durch das Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde.
Versichert ist der Halter des Fahrzeugs, der Eigentümer, der Fahrer und der Beifahrer im versicherten Fahrzeug. Der Versicherungsschutz gilt jedoch üblicherweise nur in Europa.

Der Versicherte sollte in der Kfz-Haftpflicht nach Möglichkeit die Deckungssumme unbegrenzt wählen. Die Prämie hierfür ist nur geringfügig teurer, aber damit werden in der Regel Personenschäden bis 7,5 Millionen Euro pro Person und Sachschäden in unbegrenzter Höhe abgesichert.

Der gesetzliche Mindestschutz  beträgt fünf Million Mark für Personenschäden und eine Million Mark für Sachschäden. Es ist jedoch sinnvoll, eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren, da diese nur wenige Euro teurer ist.

Hinweis : Es ist kaum zu glauben, dass auf unseren Strassen schätzungsweise 100.000 Fahrzeuge ohne eine Haftpflichtversicherung unterwegs sind. Zum Teil haben die Fahrzeughalter einfach keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und fahren mit unangemeldeten Fahrzeug, teilweise wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen aber die fällige Prämie nicht bezahlt, so dass die Versicherung bei einem Unfall von ihrer Leistungspflicht befreit ist.

 

 

Leistungseinschränkungen

 

 

Die Haftpflicht zahlt üblicherweise nicht, wenn:

  • das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird ( z.B. Mietfahrzeuge )
     
  • der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist
     
  • das Fahrzeug von einer nicht berechtigten Person geführt wird
     
  • das Fahrzeug erhebliche Sicherheitsmängel aufweist ( z.B. Bremsen kaputt, abgefahrene Reifen, TÜV überfällig usw.)
     
  • die Versicherer verlangen i. d. R. eine Beteiligung des Versicherungsnehmers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss.
     

 

 

Beitrag

 

 

Der Beitrag für die Haftpflichtversicherung ergibt sich in der Regel aus folgenden Kriterien:

  • aus dem Fahrzeugtyp
     
  • dem Zeitraum der persönlichen Fahrpraxis
     
  • der Schadenfreiheit
     
  • dem Zulassungsbezirk
     
  • die Fahrzeugnutzung ( privat, gewerblich oder Mietfahrzeug )
     
  • Ein Zuschlag von 3 - 5 % wird bei halb- oder vierteljährlicher Zahlung der Prämie fällig.

Je nach Unternehmen werden allerdings auch weitere, individuelle Kriterien zur Beitragsberechnung berücksichtigt ( Alter des Fahrers, Garage usw. )

 

 

 

 

 

Schadenfreiheitsrabatt

 

 

Der Schadenfreiheitsrabatt hat Einfluss auf die Versicherungsprämie. Je länger man unfallfrei fährt, um so günstiger wird die Versicherungsprämie. Bei Fahrern die einen Unfall verursachen, erfolgt eine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse vorgenommen.

Der Schadenfreiheitsrabatt kann bei entsprechend unfallfreien Jahren bei Krafträdern bis zu 65 % und bei Klein- und Leichtkrafträdern auf bis bis zu 55 % steigen.; d.h., man zahlt nur noch 35 bzw. 45 % der Basisprämie.

Das Datum des Vertragsabschlusses ist mit entscheidend über eine Höherstufung, zudem muss der Fahranfänger ein Kalenderjahr unfallfrei gefahren sein, damit er in die nächst höhere Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden kann.
Wer z. B. am 1. Januar eine Haftpflicht Versicherung abschliesst, wird ab dem nächsten 1. Januar in eine höhere SF-Klasse eingestuft.

 

 

 

 

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