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Wissenswertes: Kfz-Haftpflichtversicherung und eVB-Nummer
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Jeder Verkehrsteilnehmer haftet für durch ihn verursachte Schäden. Da diese bisweilen in die Millionen gehen können, ist der Halter eines Kraftfahrzeuges in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das betrifft auch alle Arten von motorisierten Zweirädern wie Motorräder und Motorroller, aber auch Mofas und Mokicks. Die Motorradhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch den Betrieb von Motorrollern oder Motorrädern entstehen. Hierbei kann es kann es sich sowohl um Personen-, als auch um Sach- oder Vermögensschäden handeln. Die Art des Versicherungsschutzes bei Motorrollern und Motorrädern entspricht im Wesentlichen dem von PKWs. Unterschiede bei den Leistungen liegen lediglich in einzelnen Details und in der Gestaltung der Prämien.
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Elektronische Versicherungsbestätigung
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Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), eine 7-stellige Zahlen- und Buchstabenkombination, ist der Nachweis, dass für das Fahrzeug ein - vorläufiger -Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Diese Nummer muss z.B. bei einer An,- oder Ummeldung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle angeben werden, Diese prüft sodann in einer zentralen Datenbank anhand der eVB-Nummer, ob auch tatsächlich eine Kfz-Versicherung dafür abgeschlossen wurde.
Wichtig: Der mit der eVB-Nummer dokumentierte Versicherungsschutz ist nur vorläufig. Regulären Versicherungsschutz besteht erst mit Zahlung des ersten Beitrags für die Kfz-Versicherung. Bis dahin werden Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachte Sach- oder Personenschäden gedeckt. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Versicherungsbeitrags entfällt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend! Der mit Verwendung der eVB-Nummer in Kraft tretende vorläufige Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
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Wann wird eine eVB-Nummer benötigt ?
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Eine eVB-Nummer ist in folgenden Fällen notwendig:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Fahrzeugwechsel
- Wiederzulassung eines stillgelegtes Fahrzeugs
- Ummeldung auf einen anderen Fahrzeughalter
- Antrag auf ein neues Kennzeichen bei Umzug
- Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen, z. B. für eine Überführung oder Probefahrt
- Mitteilung an die Zulassungsstelle bei Änderungen am Fahrzeug
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Wie bekomme ich eine eVB-Nummer?
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Die eVB-Nummer erhält man kostenlos bei einem Versicherungsunternehmen bei Abschluss einer Kfz-Versicherung.
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eVB-Nummer und Doppelkarte
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Bereits seit 2008 ersetzt die eVB-Nummer die früher übliche „Versicherungsdoppelkarte“. Der Vorteil liegt in einem verminderten Verwaltungsaufwand bei der Zulassungsstelle und einer Zeitersparnis für den Versicherungsnehmer, da die Übersendung per Post entfällt.
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Gültigkeitsdauer
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Die eVB-Nummer ist je nach Versicherungsgesellschaft 3 - 15 Monate gültig. In dieser Zeit kann die eVB-Nummer nur einmalig genutzt werden, dann ist sie verbraucht. Für mehrere Fahrzeuge werden also auch mehrere eVB-Nummern benötigt.
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