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Vorsicht bei verbotener Zusatzbeleuchtung: Kein Haftpflichtschutz
In allen Regenbogenfarben funkelt es häufig durch die Nacht, denn unter den Auto- und Motorradfans - voran den jüngeren - ist es wieder "in", das geliebte Gefährt mit einer Fülle bunter Lichter und Rückstrahler zu verschönern. Mag das auch lustig aussehen - es ist gefährlich und deshalb nicht erlaubt.
Was Bikern so alles einfällt, offenbart ein Blick auf die Motorrad-Versammlung vor einer x-beliebigen Disco. Da sind die Packtaschen mit bunten Katzenaugen gesprenkelt, dort machen reflektierende Aufkleber der Sorte "Hell AngeIs" oder "Easy Rider" einen starken Eindruck. Aber auch Geländewagen-Freaks wissen mit leuchtenden Einfällen zu glänzen, vor allem bei schweren Importfahrzeugen. Die Palette reicht von der gelben Scheinwerfer-Girlande auf dem Dach bis zum magischen Blau einer Lämpchenreihe an den Flanken. Klar, daß sich das mancher Besitzer eines schlichten Personenkraftwagens nicht bieten lassen kann und mit einem blinkenden Mini-Feuerwerk auf dem Armaturenbrett oder auf der Heckablage kontert. Daß solche Lichtspiele vielleicht beanstandet werden können, ist ihren Anhängern meist bewußt. Doch sie halten die Sache für harmlos und hoffen, daß sie schon nicht in eine Polizeikontrolle mit scharfsichtigen Ordnungshütern geraten. Natürlich kennen sie auch die Tricks, um die nächste Hauptuntersuchung ihres Fahrzeuges zu überstehen - voran die Parole: Vorher die zweifelhaften Leuchten abbauen und hinterher wieder anmontieren. Doch in aller Regel wissen sie nicht, welche Risiken sie mit alledem in Kauf nehmen.
"Verwirrung anderer Verkehrsteilnehmer, schuldhafte Beteiligung an einem Unfall und möglicherweise sogar ein Regreß des eigenen Haftpflichtversicherers", lauten diese Risiken nach Auskunft der Experten des TÜV Süddeutschland. (Quelle : TÜV Süddeutschland)
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