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...das solltest du als Verkäufer machen
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Als Verkäufer liegt dir natürlich viel daran, dass dein Motorroller einen guten Eindruck auf die potenziellen Käufer macht. Aber verspreche nichts, was du nicht halten kannst, sonst kann das Geschäft böse für dich ausgehen.
- Bringe den Motorroller auf Vordermann. Also: Ran an den Putzeimer und wischen, scheuern und polieren, was das Zeug hält. Der erste Eindruck zählt bekanntlich...

- Überprüfe, ob die Elektronik funktioniert und der Luftdruck korrekt ist...

- Kleinere Lackschäden solltest du ausbessern, aber nicht verheimlichen. Vor allem auf einen früheren Unfall, den das Motorroller hatte, musst du auch unaufgefordert hinweisen.
- Eine Selbstverständlichkeit: Lass dir sich von dem Interessenten den Führerschein zeigen, bevor du mit ihm ins Geschäft kommst.
- Nimm ein Pfand vor der Probefahrt, wie etwa den Personalausweis. Es ist schon vorgekommen, dass ein interessierter Käufer mit dem Motorroller auf Nimmerwiedersehen verschwunden ist.
- Orientiere dich sich beim Verkaufspreis an der Schwackeliste und lege noch 20-30 Prozent drauf, um einen Handelsspielraum zu haben...

- Bereite den Kaufvertrag vor, und fertige ihn in zweifacher Ausfertigung an.
- Die Klausel "gekauft wie besichtigt und probegefahren" ist heute usus in Kaufverträgen von gebrauchten Scootern. Nimm sie also ruhig in den Kaufvertrag auf, um nicht später für verdeckte Mängel haften zu müssen, die du gar nicht erkannt hast.
- Fixiere alle sonstigen Absprachen oder Vereinbarungen mit dem Käufer schriftlich in dem Vertrag.
- Lass dir die Übergabe der Schlüssel und Papiere quittieren, um aus der Steuerpflicht zu sein, wenn der neue Eigentümer den Roller nicht direkt ummeldet. Eine Kopie dieser Quittungen solltest du sodann an deine Versicherung und die örtliche Zulassungsstelle senden.
- Der Fahrzeugbrief weist den Eigentümer des Motorrollers aus. Übergib den Fahrzeugbrief daher erst, sobald du den kompletten Kaufpreis erhalten hast.
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Gebrauchtverkauf von Privat an Privat
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Wer sein Motorrad oder sein Auto verkaufen will, sollte besonders vorsichtig sein, wenn er das Fahrzeug Interessenten zur Probefahrt überlässt. Macht sich der "angebliche" Kaufinteressent nämlich bei der Probefahrt auf und davon, geht der Verkäufer leer aus. Die Kaskoversicherung kommt nicht für den Schaden auf, da der Verkäufer "freiwillig" die sogenannte "Sachherrschaft über das Fahrzeug aufgegeben hat" und so juristisch kein versicherter Diebstahl, sondern eine unversicherte Unterschlagung vorliegt.
Für denjenigen, dem die Probefahrt als Sozius zu gefährlich ist, wäre es am besten, sich den Wert des Motorrades als Bargeld hinterlegen zu lassen. Da dies nur selten möglich sein wird, sollte man sich mindestens ein amtliches Dokument wie Personalausweis oder Reisepaß geben lassen. Doch auch hier gilt es, gründlich zu prüfen, um nicht einer Fälschung aufzusitzen. Daß man vor der Probefahrt auch den Führerschein des potentiellen Käufers kontrolliert, ist selbstverständlich, denn der Fahrzeughalter muß sich - um die Haftpflichtversicherung nicht zu gefährden - davon überzeugen, daß der Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gleiches gilt natürlich auch für das Auto, wo allerdings beim Verkauf "von Privat an Privat" die Probefahrt zu zweit eher die Regel ist. Bild : WEDOpress-Foto, Text : GDV |
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Wie Sie Ihren gebrauchten Roller gewinnbringend verkaufen: 7 Tipps
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Ein gebrauchter Motorroller kann nicht nur eine kostengünstige Alternative zum Neukauf sein, sondern bietet auch die Möglichkeit, ein Fahrzeug in gutem Zustand zu einem attraktiven Preis zu verkaufen. Damit der Verkauf möglichst gewinnbringend verläuft, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. In diesem Artikel werden wir Tipps und Hinweise besprechen, die Ihnen dabei helfen, einen gebrauchten Motorroller erfolgreich zu verkaufen >>>
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Foto von Claudio Schwarz auf Unsplash / 30.12.2023
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