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Der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
Walter hat seinen Gilera Runner 180 an Manni verkauft. Im Kaufvertrag ist zu lesen : "Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen um- oder abzumelden." Manni war aber nach der Zahlung des Kaufpreises schon völlig pleite, sodass er sich das Geld für die Ummeldung sparen möchte. Außerdem ist ihm die Prämie für die Haftpflichtversicherung viel zu teuer. Sechs Wochen später klingelts bei Walter an der Tür: Ein freundlicher Polizist steht draußen und fragt, warum Walter denn gestern mit 110 km/h über die Dorfstrasse abgehauen sei, nachdem er den Tanklastwagen in die Baugrube am Karlsplatz gedrängt habe. Vier Monate später bekommt Walter eine Mahnung vom Finanzamt, weil er die Kfz-Steuer für nicht pünktlich gezahlt habe.
Walter hat also ein paar Probleme :
I. Ummeldung
- Die Rechtslage ist eindeutig. Der Kraftfahrthaftpflichtversicherer wird den Schaden, den Manni verursacht hat, grundsätzlich regulieren. Walter verliert dabei jedoch seinen Schadensfreiheitsrabatt. Und das selbst dann, wenn er bereits den Versicherungsvertrag des Runners gekündigt hat. Dafür hat Walter dann aber einen Anspruch auf Ersatz des Rückstufungsschadens gegenüber Manni, welchen er gegenüber Manni geltend macht. Manni zahlt jedoch nicht. Da Manni meistens kein regelmäßiges Einkommen hat, sind Walters Vollstreckungsversuche erfolglos. Er zahlt weiter höhere Versicherungsprämien; ferner die Gerichtskosten und den Anwalt.
II. Steuerpflicht
- Walter zahlt auch noch die Steuer und eventuell angefallene Säumniszuschläge für das halbe Jahr, das Manni, ohne den Runner umzumelden, herumgefahren ist.
Das Gesetz regelt in seltener Eindeutigkeit : Die Steuerpflicht endet mit Eingang der Veräußerungsanzeige beim Straßenverkehrsamt oder mit Ummeldung auf einen neuen Halter.
Tipp :
1. Steuerpflicht
- Die Sache mit der Steuerpflicht bekommt man ziemlich einfach in den Griff. Der Käufer bekommt eine Quittung über den Kaufpreis, der Verkäufer über den Motorroller. Angabe von Kennzeichen, Datum und Übergabezeit nicht vergessen !
Diese Übergabequittung schickt man am gleichen Tag zum Strassenverkehrsamt, dann endet die Steuerpflicht sofort.
2. Ummeldung
- Die Sache mit der Ummeldung bekommt man nicht ganz so einfach in den Griff, wenn man den Käufer nicht vergraulen will. Sicher und auch einigermaßen praktikabel ist folgender Weg : Walter meldet den Motorroller ab und stellt ihn auf seinen privaten Hof oder in die Garage. Will jemand eine Probefahrt machen, muss vorher (!) ein "rotes Kennzeichen" besorgt werden. Für dieses Probefahrtkennzeichen wird eine besondere Versicherung abgeschlossen, so dass im Falle eines Falles kein Rabatt beim Versicherer gefährdet ist. Wem dieses Verfahren zu umständlich ist, sollte den Käufer nicht aus den Augen lassen, bis dieser den Motorroller um- oder abgemeldet hat. Oder der Scooter wird erst übergeben, wenn die Ummeldung erledigt ist. Nur so ist man sicher, im Falle eines Unfalles nicht auf einem Schadensersatzanspruch sitzen zu bleiben.
3. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Da jeder nur für die eigenen Schandtaten belangt wird, wird es nicht schwerfallen, der Ermittlungsbehörde mitzuteilen, dass man die Tat nicht selbst begangen haben kann, da man das Fahrzeug bereits vor ewigen Zeiten übereignet habe, um damit das Verfahren damit zum glücklichen Ende zu bringen.
Alles in allem ganz schön kompliziert, wenn man seinen “Alten” loswerden will.
( Mit freundlicher Genehmigung des Autors : Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig; Berlin ... )
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