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Seinen Roller selber im europäischen Ausland kaufen
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In einigen EU-Ländern wird auf den Kaufpreis neben der Mehrwertsteuer noch eine Luxussteuer aufgeschlagen. Um die Neufahrzeuge dennoch erschwinglich zu halten, bieten die Motorrad- und Motorrollerhändler in solch hoch besteuerten Ländern die Fahrzeuge zu günstigeren Nettopreisen an als in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Preisunterschiede können einen Import (bzw. Reimport) eines Fahrzeugs nach Deutschland finanziell interessant machen.
Da jeder Bürger im EU-Ausland das Recht hat zu gleichen Preisen einzukaufen wie ein Käufer des jeweiligen Landes, kann man theoretisch - und oftmals auch praktisch - diesen Preisvorteil nutzen. Du kaufst im Ausland deinen neuen Motorroller zum Nettowert ein und entrichtest in Deutschland die deutsche Mehrwertsteuer von 19 v.H. an dein zuständiges Finanzamt (bee)
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So geht es...
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Such dir zu Hause zuerst in Ruhe ein Fahrzeug und einen oder mehrere Händler im Ausland aus. Adressen bekommst du oftmals direkt beim Hersteller oder auf dessen Internetseite. Da mindestens zwei Fahrten zum Händler notwendig sind, solltest du dich für das nächstgelegene Land entscheiden. Die gewählten Vertragshändler sollten möglichst untereinander nicht allzu weit voneinander entfernt sein, so dass sie auch am gleichen Tage nacheinander besucht werden können.
Ruf jeden der gewählten Vertragshändler an und kläre bei diesem ersten Telefonat folgende Punkte:
- Sprache - Wie ist die Verständigungsmöglichkeit?
- Besteht grundsätzlich die Bereitschaft zum Verkauf eines neuen Motorrollers an Deutsche für den Export ? Hat der Vertragshändler bereits Erfahrung ?
- Wie sind die Öffnungszeiten ? Kann ein Termin für Samstag oder Sonntag vereinbart werden?
- Sofortige Verfügbarkeit des Motorrollers ?
Anmerkung : Der Preisvergleich und die Festlegung auf einen der Händler sollte bei einem persönlichen Gespräch vor Ort erfolgen.
Du solltest dir auch Gedanken über den Transport des Fahrzeugs nach Deutschland machen, denn die Überführung mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen ( früher die sog. “Rote Nummer” ) wird nur noch in Österreich und Italien geduldet. Für Importe aus anderen Ländern empfiehlt sich ein Transport per Anhänger, den du evtl. von Bekannten oder auch vom Verleih bekommst.
Beim ausländischen Händler solltest du insbesonders auf folgendes achten :
- Genau prüfen, ob das Fahrzeug den Wünschen entspricht
- Im Kaufvertrag der Begriff „Neufahrzeug“ aufnehmen
- Einen verbindlichen Liefertermin vereinbaren ( möglichst schriftlich)
- Zahlungsmodalitäten : Ist eine Anzahlung notwendig? Wie soll die Zahlung erfolgen : Barzahlung, bankbestätigter Scheck oder Überweisung?
- Darauf achten, dass du bei der Abnahme des Rollers vom Händler alle üblichen Fahrzeugpapiere aushändigt bekommst. Hierzu gehört bei Fahrzeugen aus Modellreihen, die nach 1996 auf den Markt gebracht wurden, auch die EU-weit gültige Typengenehmigung “COC” (Certificate of Conformity). Diese besagt, dass für den Motorroller bereits eine EU-weit geltende Betriebserlaubnis erteilt wurde und daher in der Regel eine Vorführung beim TÜV oder der Dekra nicht erforderlich ist. Fehlt COC-Dokument und gibt es stattdessen nur eine für das jeweilige Land geltende Betriebserlaubnis, so muss das Fahrzeug beim deutschen TÜV vorgeführt werden. Dies kann der Fall sein, wenn z.B. ein Fahrzeug vom Hersteller in Japan nicht in alle Länder der EU eingeführt wird - wie derzeit der Yamaha Majesty 400. ( Lt. Auskunft des TÜVs gegenüber Motorroller - Info betragen die Kosten in diesem Fall ca. 50 - 100 Euro; 16.11.03 )
- Weiteres wichtiges Dokument ist die Kaufrechnung im Original. Die deutschen Straßenverkehrsämter akzeptieren keine Rechnungskopien und erteilen daher keine Zulassung.
- Achte darauf, dass der Händler das Serviceheft und die Garantieunterlagen richtig und vollständig abstempelt ( Datum, Unterschrift sowie Firmenstempel ). Ab diesem Tag gilt die Garantie gilt ab Kaufdatum. Sie kann auch in Deutschland geltend gemacht werden. Laut GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU sind alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, auch an Fahrzeugen, die im EU-Ausland gekauft wurden.
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Zurück in Deutschland stehen noch folgende Aufgaben an :
- Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA (Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg). Diese sagt aus, dass das Fahrzeug bisher noch nicht in Deutschland zugelassen wurde und auch nicht als gestohlen gemeldet ist. Die Bescheinigung wird i.d.R. innerhalb einer Woche erteilt. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Anzugeben sind in deinem Antrag Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer, Grund für die Bescheinigung ( z.B.. Fahrzeugzulassung ) sowie das Baujahr des Motorrollers.
- Eine Vorführung beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle ist nur notwendig, wenn keine EG-Typengenehmigung vorliegt
- Innerhalb von zehn Tagen nach Einfuhr des Motorrollers nach Deutschland muss die Mehrwertsteuer ( Einfuhrumsatzsteuer ) in Höhe von 19 Prozent beim zuständigen Finanzamt unter Vorlage der Originalrechnung zu entrichtet werden.
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Sind die o.g. Punkte erledigt, kannst du dich endlich auf den Weg zum Straßenverkehrsamt machen. Mitzubringen sind dabei :
- Personalausweis
- Versicherungsdoppelkarte
- Originalkaufrechnung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- COC oder Abnahmeprotokoll der technischen Prüfstelle
- die ausländischen Fahrzeugpapiere.
Die Anmeldung funktioniert wie bei einem im Inland erworbenen Fahrzeug, lediglich ein deutscher Fahrzeugbrief muss zusätzlich beantragt werden. Ist dies erledigt heißt es: Kennzeichen anschrauben und gute Fahrt! (bee)
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Garantie und sonst noch wissenswertes
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Umsatzsteuer
In einigen Importanleitungen wird angegeben, dass dem Straßenverkehrsamt ein Umsatzsteuerbescheid vorgelegt werden muss. Dies ist für Privatpersonen nicht richtig. Du bekommst vom Finanzamt keinen Bescheid über die Entrichtung der Mehrwertsteuer. Die Entrichtung der Mehrwertsteuer ist auch keine Voraussetzung für die Beantragung des deutschen Kraftfahrzeugbriefs oder der Zulassung des Fahrzeugs ! Vielmehr gibt das Straßenverkehrsamt eine Kontrollmeldung an das zuständige Finanzamt über die Zulassung eines importierten Fahrzeugs ab.
Spätestens zehn Tage nach "Erwerb" des Motorrollers nach Deutschland musst du die deutsche Mehrwertsteuer auf den Nettokaufpreis inklusive Nebenkosten des Händlers entrichten. Das hierfür notwendige Formular "USt 1 B - Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" bekommst du bei deinem örtlichen Finanzamt.
Garantie
In der gesamten Europäischen Union gilt seit 01.Januar 2002 eine Mindestgewährleistung von 2 Jahren - unabhängig davon, in welchem EU-Land das Fahrzeug gekauft wurde. Reklamationen behebt daher jede Vertragswerkstatt innerhalb der EU. Um Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Garantiekarte und das Serviceheft vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt, unterschrieben und mit dem Übergabedatum versehen sein. Dann dürfte es im Fall eines Schadens in Deutschland keine Probleme geben, da alle Vertragshändler und Vertragswerkstätten eines Herstellers nach der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung Garantieleistungen für EU-Fahrzeuge erbringen müssen. Dies regelt die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung.
Verbraucherrechte
Der Vertrag wird nach dem im Kaufland geltenden Recht abgeschlossen. Wer bei einem Händler im Ausland kauft, unterliegt dort dem - meist schlechteren - Verbraucherrecht (bee).
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Das Buch zum Thema
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EU-Import
Leserrezension : Die vorliegende Anleitung zum Import von Kraftfahrtzeugen ist sehr detailliert ausgearbeitet und bietet auf ein breites Feld von Fragen viele Antworten... |
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